Kleingärtnerverein Uetersen e.v.
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der umweltfreundliche Verein

 

Es gibt 3 Arten der Kündigung


1. Die häufigste Art ist die Kündigung durch das Mitglied selber. Hier erfolgt die Kündigung in schriftl. Form. Das kann per eMail, mit dem Kündigungsschreiben im Anhang, per Fax oder auch ganz normal mit der herkömmlichen Post erfolgen. Wichtig ist hierbei der Zeitpunkt der Kündigung. Bei Kündigungsschreiben die bis zum 30.06. des Jahres bei uns eingehen erfolgt die Kündigung der Parzelle zum 30.11. des Jahres. Gehen Kündigungen nach dem 30.06. des Jahres ein, so erfolgt die Kündigung der Parzelle zum 30.11. des Folgejahres. Bei Familien- und passiven Mitgliedern erfolgt die Kündigung zum 31.12. des Jahres, unabhängig davon wann die Kündigung eingereicht wurde. Wird eine Parzelle gekündigt, so sind natürlich auch Auflagen durch den Pächter zu erfüllen bevor die Parzelle an einen Nachfolgepächter übergeben werden kann. Diese sind: überdachte Flächen > 24m2 zurückzubauen (können nur Altbestände sein.) artfremde Baukörper aus dem Garten zu entfernen (Auflage bei Genehmigung) Waldbäume entfernen (können nur Altbestände sein) Baumstümpfe und gartenfremde Bäume sind zu entfernen sämtliches Inventar ist zu entfernen oder an den Nachpächter zu übergeben. der Garten ist von Unrat und Unkraut zu befreien



2. Die 2. Art ist die Kündigung durch den Verein, bzw. durch den geschäftsführenden Vorstand. Diese Variante ist glücklicherweise nicht sehr häufig anzutreffen, muss aber von Zeit zu Zeit leider durchgeführt werden. Hier sind dann Satzungsverstösse der Grund der zu der Kündigung führt. In besonders schweren Fällen kann der Verein mit Hilfe eines Rechts- beistandes auch die Zwangsräumung einleiten lassen.


3. Die 3. Art ist eher eine tragische. In dem Fall ist der Pächter verstorben. Der Pachtvertrag erlischt mit dem Tod des Pächters und der Garten geht wieder an den Verein. Das Pacht- verhältnis ist mit sofortiger Wirkung beendet (Sterbedatum). Ist ein Familienmitglied auf der Parzelle  eingetragen, so kann dieses den Garten als Pächter übernehmen. Es wird dann nur eine Umschreibegebühr von 25,00 € fällig.