Kleingärtnerverein Uetersen e.V.
 

Tschüss

Es fällt nicht immer leicht, sich von seinem Kleingarten zu trennen. Manchmal ändern sich Lebensumstände, die Gesundheit oder es fehlt einfach die Zeit, den Garten weiterhin zu pflegen. Wir verstehen das gut – und möchten dir den Abschied so einfach und fair wie möglich machen.

Schritt 1: Kündigung
Bitte kündige deinen Garten schriftlich beim Vorstand und zusätzlich mündlich oder persönlich bei deinem Obmann bzw. deiner Obfrau. Ein Vordruck einer Kündigung findest du unter Formulare & Dokumente.
Eine Kopie des Pachtvertrags oder ein Mitgliedsnachweis ist nicht notwendig.
Wenn du möchtest, kannst du deinen Garten über unsere Homepage bewerben. Dafür brauchen wir:

  • Aussagekräftige Fotos
  • Eine kurze Beschreibung
  • Deine Preisvorstellung
  • Deine Kontaktdaten
    So können sich Interessenten direkt bei dir melden.

Ein Kleingarten ist keine Immobilie – es findet keine Wertermittlung im klassischen Sinn statt.
Die Entscheidung, wer einen Garten übernimmt, trifft der Vorstand gemeinsam mit den Obleuten – nicht der bisherige Pächter.
Auch wenn du viel Zeit und Geld in deinen Garten investiert hast, bedeutet das nicht automatisch, dass du ihn zu einem aus deiner Sicht „gerechten“ Preis abgeben kannst. Die Laube verliert mit den Jahren an Wert – eine Wertsteigerung wie bei einem Haus ist nicht vorgesehen.
Bitte beachte: Die Weitergabe eines Gartens erfolgt ausschließlich über den Verein. Es besteht kein Anspruch auf freie Nachfolgeregelung.
👉 Kleingärten sollen für alle da sein – auch für Menschen mit kleinerem Geldbeutel.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Gärten nicht zu Höchstpreisen „verkauft“, sondern fair und im Sinne der Gemeinschaft weitergegeben werden.
Bitte beachte: Die Weitergabe eines Gartens erfolgt ausschließlich über den Verein. Es besteht kein Anspruch auf freie Nachfolgeregelung.

Schritt 2: Gartenbegehung
Nach der Kündigung findet eine Gartenbegehung mit deinem Obmann oder deiner Obfrau statt. Dabei wird geprüft, was bis zur Übergabe noch zu erledigen ist.
Der Garten muss zum Übergabetermin ordentlich, aufgeräumt und gepflegt sein. Offene Rechnungen müssen bis dahin komplett beglichen sein.

Schritt 3: Besichtigung mit Interessenten
Wenn Bewerbungen eingehen, wird deine Parzelle – je nach Verfügbarkeit – durch den Obmann oder die Obfrau den Interessenten gezeigt.
Dabei entsteht oft der erste Kontakt zwischen dir und den Bewerbern. So lassen sich offene Fragen direkt klären. Die finale Entscheidung, wer den Garten übernehmen darf, trifft der Vorstand.

Schritt 4: Übergabe
Ist ein passender Nachfolger gefunden, wird ein Termin für die offizielle Übergabe vereinbart – meist am letzten Samstag des Monats.
Die Übergabe findet gemeinsam mit dem Altpächter (dir), dem Neupächter, einem Vorstandsmitglied und dem Obmann bzw. der Obfrau statt.
10 Tage vor der Übergabe werden durch den Obmann bzw. die Obfrau die Zählerstände für Wasser und Strom abgelesen und an den Vorstand weitergeleitet. Auf dieser Grundlage wird eine Abschlussrechnung erstellt:
• Sollte der Altpächter noch einen offenen Betrag zahlen müssen, ist dieser bis spätestens Freitag vor der Übergabe zu begleichen.
• Hat der Altpächter ein Guthaben, wird dieses innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe vom Verein überwiesen.

Schritt 5: Zahlung nur nach Übergabe
Wichtig: Zwischen Alt- und Neupächter dürfen keine Anzahlungen oder Reservierungen vor der Übergabe vereinbart werden.
Die Zahlung erfolgt erst nach der offiziellen Übergabe, wenn alles ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.


Zum Schluss
Danke, dass du Teil unseres Vereins warst. Wir hoffen, du hattest eine schöne und bereichernde Zeit bei uns. Für deinen weiteren Weg wünschen wir dir alles Gute – beruflich, privat und vielleicht auch weiterhin im Grünen.