Kleingärtnerverein Uetersen e.V.
 

Moin

Einen Garten bei uns übernehmen – so geht’s
Du möchtest Teil unseres Vereins werden und einen Kleingarten übernehmen? Schön, dass du Interesse hast! Damit du weißt, wie der Weg zu deinem eigenen Stückchen Grün aussieht, erklären wir hier Schritt für Schritt, wie die Bewerbung bei uns abläuft.

1. Vor dem Start: Wichtige Infos für Interessierte
Ein Kleingarten ist ein Ort zum Entspannen, Gärtnern und Durchatmen – aber auch mit Verantwortung verbunden. Unsere Gärten sind Teil einer kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit und keine Immobilien zur Wertsteigerung.
👉 Du erwirbst kein Eigentum, sondern pachtest den Garten.
Der Vorstand entscheidet letztlich über die Vergabe – nicht der Altpächter oder der Preis allein.

Bitte beachte:
• Wir vergeben Gärten nur an volljährige Personen mit Wohnsitz im Kreis Pinneberg.
• Eine Gartenübernahme ist an eine aktive Mitgliedschaft im Verein gebunden.
• Ein Garten braucht Zeit, Geduld und regelmäßige Pflege – auch unter der Woche.
• Es entstehen laufende Kosten für Saatgut, Pflanzen, Reparaturen und Co.
• Gemeinschaftsarbeit und Vereinsleben sind Teil des Ganzen.
• Wer denkt, der Garten pflegt sich von allein, wird schnell enttäuscht.
In letzter Zeit mussten wir erleben, dass viele Gärten nach kurzer Zeit wieder zurückgegeben wurden – oft, weil Aufwand und Kosten unterschätzt wurden. Bitte überleg dir ehrlich, ob ein Garten zu deiner Lebenssituation passt.

👉 Wir empfehlen dringend, unsere Homepage gründlich durchzulesen, bevor du dich bewirbst – insbesondere die Seiten zu:
• Unser Gartenleben
• Formulare & Dokumente
• Satzung und Gartenordnung
• Gebührenübersicht
So bekommst du ein realistisches Bild davon, was dich erwartet – und kannst bewusst „Ja“ sagen, wenn du Teil unseres Vereins werden möchtest.

2. Bewerbung einreichen
Wenn du bereit bist, dann füll bitte unseren Bewerbungsbogen aus. Du findest ihn unter
📄 Formulare & Downloads
Den ausgefüllten Bogen kannst du uns per Mail oder postalisch zusenden.
Nach Eingang deiner Bewerbung kommst du auf unsere Warteliste. Bitte hab Geduld – es melden sich viele Interessierte.

3. Kontaktaufnahme durch den Verein
Wenn du uns eine vollständige Bewerbung geschickt hast, prüfen wir zunächst, ob aktuell freie Gärten in Frage kommen. Wenn das der Fall ist, geben wir deine Kontaktdaten (insbesondere die Telefonnummer) an die zuständigen Obleute der jeweiligen Anlage weiter.
Diese melden sich bei dir, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. So kannst du die Gärten kennenlernen – und die Obleute dich.

4. Rückmeldung & Auswahl
Nachdem du einen oder mehrere freie Gärten besichtigt hast, bitten wir dich um eine Rückmeldung, ob du weiterhin Interesse an einem bestimmten Garten hast.
Wenn mehrere Bewerber sich für denselben Garten interessieren, entscheidet der Vorstand gemeinsam mit den zuständigen Obleuten, wer den Zuschlag bekommt. Dabei spielen verschiedene Kriterien eine Rolle, unter anderem:
• ein sympathischer Gesamteindruck bei der Bewerbung und im Kontakt mit den Obleuten,
• ob du dir bewusst bist, was es bedeutet, einen Kleingarten zu pflegen (z. B. regelmäßige Arbeit, langfristige Kosten, gemeinschaftliche Aufgaben),
• und ob du zur Gemeinschaft passt.
Die Obleute sind für ihre jeweilige Anlage verantwortlich und kennen die Gegebenheiten vor Ort. Sie können daher am besten beurteilen, wer in die Gemeinschaft passt.
Wichtig: Es gibt keinen Anspruch darauf, einen Garten zu erhalten – auch nicht, wenn du bereit wärst, eine besonders hohe Ablösesumme zu zahlen.

5. Vom Interesse zur Übergabe
Wenn du dich nach der Besichtigung für einen Garten entschieden hast und der Vorstand gemeinsam mit den Obleuten deiner Bewerbung zustimmt, beginnt die konkrete Vorbereitung für die Übernahme.
Preisverhandlungen mit dem Altpächter
In der Regel vereinbart der Altpächter mit dir über eine private Ablösesumme für Pflanzen, Laube oder Materialien. Bitte beachte:
• Wir greifen nicht in die Verhandlungen ein, weisen aber auf angemessene Preise hin.
• Ein Kleingarten ist keine Immobilie, und selbst hohe Investitionen rechtfertigen keine überzogenen Forderungen.
Tipp: Lass dir zeigen, was übernommen werden soll, und ob es sich tatsächlich um einen sinnvollen Wert handelt. Kein Pächter ist verpflichtet, überhöhte Preise zu zahlen – und niemand muss einen Garten übernehmen, wenn die Preisvorstellungen nicht realistisch sind.

6. Antrag, Vertrag und Übergabe
Wenn du dir mit dem Altpächter einig bist, läuft der weitere Ablauf wie folgt:

  • Du erhältst vom Obmann oder der Obfrau den Antrag auf Mitgliedschaft, den du vollständig ausfüllst.
  • Der Antrag wird an den Vorstand weitergegeben. Dort wird die abschließende Entscheidung über die Aufnahme getroffen.
  • Der Vorstand bereitet den Pachtvertrag vor und meldet sich mit einem Übergabetermin.
  • In der Regel ist das der letzte Samstag im Monat.
  • Die offizielle Übergabe erfolgt gemeinsam mit dem Altpächter, dem Neupächter, einem Vorstandsmitglied und dem/der Obmann/-frau.
  • Es wird ein Übergabeprotokoll erstellt (inkl. Zählerstände, Zustand des Gartens, möglicher Auflagen). Beispiel: „kleingärtnerische Nutzfläche erweitern“


💡 Info: Was wichtig ist
• Zahlungen zwischen Alt- und Neupächter dürfen erst nach der offiziellen Übergabe erfolgen.
Keine Anzahlungen oder Reservierungsbeträge im Voraus!
• Die Entscheidung, wer den Garten bekommt, trifft ausschließlich der Vorstand – in Absprache mit den Obleuten.
Nur weil jemand eine hohe Ablöse anbietet, heißt das nicht, dass er den Zuschlag erhält.
• Ein Gartenwechsel ist ein großer Schritt. Nimm dir Zeit für deine Entscheidung – und informiere dich vorab gut über unseren Verein, unsere Regeln und unsere Gemeinschaftsarbeit.